Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Bereitstellung und Nutzung von NK-Audit
Diese AGB regeln die Bereitstellung und Nutzung von NK-Audit zwischen der Röckl Consulting GmbH („Provider") und gewerblichen Kunden („Kunde"). Sie gelten für alle Verträge zur Nutzung der Software NK-Audit und werden bei Vertragsabschluss verbindlich.
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Version 1 · Stand: Mai 2026
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Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von NK-Audit zwischen Röckl Consulting GmbH („Provider“) und gewerblichen Kunden („Kunde“).
1. Einleitung
1.1 Allgemeines
Sämtlichen Verträgen über Lieferungen und Leistungen des Providers liegen diese AGB zugrunde.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB akzeptieren wir nur insoweit, als sie nicht unseren AGB widersprechen. Ergänzende bzw. abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Providers. Im Sinne dieser AGB ist der Kunde die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Provider schließt. Als Nutzer gelten alle vom Kunden autorisierten Personen (z. B. Mitarbeitende, Projektbeteiligte), denen Zugang zur Software gewährt wird.
1.2 Änderungen
Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen in einer für den Kunden zumutbaren Weise zu ändern. Änderungen werden nicht später als 2 Monate vor Inkrafttreten der geänderten AGB dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail des Providers über die Änderung der AGB nach Satz 2 dieser Ziffer 1.2, so gilt das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu den geänderten AGB, die fortan in der geänderten Form Bestandteil des Vertrags werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen in den AGB und kann nachweisen, dass die Änderungen nicht zumutbar sind, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsgegenstand
NK-Audit ist eine Softwarelösung zur strukturierten Unterstützung von Prüf-, Dokumentations-, Analyse-, Review- und Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit gewerblichen Nebenkostenabrechnungen und zugehörigen Dokumentationen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
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- Angebot,
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- Auftrag,
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- Leistungsbeschreibung,
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- Statement of Work,
-
- Servicevereinbarung,
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- oder sonstigen individualvertraglichen Vereinbarungen.
Röckl Consulting schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Röckl Consulting insbesondere nicht:
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- Rechtsberatung,
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- Steuerberatung,
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- verbindliche juristische Bewertungen,
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- operative Prüfung sämtlicher Unterlagen,
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- individuelle Softwareentwicklung,
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- dauerhaften Betriebsservice,
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- garantierte Einsparungen,
-
- garantierte Prüfungsergebnisse,
-
- oder garantierte wirtschaftliche Vorteile.
Die fachliche Letztentscheidung verbleibt stets beim Kunden.
Bereitstellungsmodelle
NK-Audit kann insbesondere bereitgestellt werden als:
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- Customer-hosted Lösung,
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- SaaS-Lösung,
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- hybride Betriebsform,
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- oder sonstige vereinbarte Bereitstellungsmodelle.
Der konkrete Betriebsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
a) Customer-hosted Betrieb
Bei Customer-hosted Betrieb erfolgt der produktive Betrieb grundsätzlich auf Infrastruktur des Kunden oder einer vom Kunden verantworteten Umgebung.
Der Provider stellt hierfür insbesondere:
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- Softwarepakete,
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- Container-Deployments,
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- Dokumentation,
-
- Konfigurationsinformationen,
-
- sowie vereinbarte Unterstützungsleistungen
bereit.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
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- Server- und Netzwerkinfrastruktur,
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- Datensicherung,
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- Monitoring,
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- Restore-Prozesse,
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- Zugriffsverwaltung,
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- Sicherheitsmaßnahmen,
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- Zertifikate,
-
- externe Dienste,
-
- Betriebsprozesse,
-
- sowie die Sicherheit der Zielumgebung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Provider keinen dauerhaften technischen Betriebsservice.
Remote-Zugriffe durch Röckl Consulting erfolgen ausschließlich:
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- nach Abstimmung mit dem Kunden,
-
- im erforderlichen Umfang,
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- und unter Beachtung der vereinbarten Sicherheitsvorgaben.
b) SaaS-Betrieb
Soweit NK-Audit als Software-as-a-Service (SaaS) Modell zur Nutzung über das Internet bereitgestellt wird, erfolgt der Betrieb in einer von Röckl Consulting oder beauftragten Dienstleistern verantworteten Infrastruktur.
Der Provider ist berechtigt, technische Infrastruktur, Hosting-Provider und Betriebsarchitekturen im Rahmen der Produktweiterentwicklung anzupassen, soweit hierdurch der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus kann der Kunde Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Mitarbeitern des Providers oder Dritten im Rahmen des Vertrages beauftragen.
Die Durchführung der Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen bestimmt sich nach individueller Absprache zwischen Kunde und Provider.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Angebot, Auftrag, Vertragsunterzeichnung oder sonstige individualvertragliche Vereinbarung zustande. Die Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, wenn diese von Dritten abhängt und diese die Nichtverfügbarkeit verursachen. Nach einem Leistungsverzug von mehr als 4 Wochen hat der Kunde das Recht, eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Leistungserbringung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Leistung bis dahin nicht erfolgt ist. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, wobei sich der Kunde erhaltene Leistungen darauf anrechnen lassen muss. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist ein Schadensersatz bei verspäteter Leistung ausgeschlossen.
2.3 Gewerbliche Nutzung
Die Software ist für gewerbliche Kunden bestimmt (B2B). Mit der Aktivierung des Abonnements bestätigt der Kunde, die Software für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
2.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) Daten in das System einbringt, die einen Computer-Virus enthalten und (b) die Software in einer Art und Weise benutzt, welche die Verfügbarkeit der Software für andere Nutzer negativ beeinflusst. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider für allfällige Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen die AGB verstößt.
Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hat der Kunde auch seine Mitarbeiter (Nutzer) zu informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Der Kunde unterstützt Röckl Consulting in angemessenem Umfang bei der Leistungserbringung.
Dies umfasst insbesondere:
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- Bereitstellung erforderlicher Informationen,
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- Benennung fachlicher Ansprechpartner,
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- Bereitstellung technischer Zugänge,
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- Abstimmung technischer Anforderungen,
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- sowie Prüfung und Freigabe von Ergebnissen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Röckl Consulting.
2.5 Softwareüberlassung
a) Der Provider stellt dem Kunden für die Abonnementsdauer die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Provider oder, wenn abweichend, beim jeweiligen Urheber.
Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, Konzerngesellschaften, Franchisenehmer, Regionalgesellschaften oder sonstige Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder Einrichtung eines Source-Code-Escrow besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Zum Zweck der Softwarebetreibung speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Der Provider stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos Updates zur Verfügung.
Standardmäßige Produktupdates und allgemeiner Produktsupport sind im vereinbarten Lizenzumfang enthalten. Folgende Dienstleistungen sind keine regulären Supportdienstleistungen und sind daher kostenpflichtig:
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- Datenbankänderungen
-
- Datenwiederherstellung auf Kundenwunsch
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- Datenimporte, die nicht explizit kostenlos angeboten werden
Die angebotenen Support-Kanäle richten sich nach dem gebuchten Tarif (Plan).
b) Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
c) Der Provider ist berechtigt, neue Funktionen zur Software hinzuzufügen und zu entfernen. Sollte das Entfernen von Funktionen die Nutzung für den Kunden unverhältnismäßig einschränken, erhält der Kunde ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Provider dem Kunden zu Testzwecken vorübergehend Funktionen zur Verfügung stellt und diese dann wieder entfernt.
d) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu:
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- dekompilieren,
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- zurückzuentwickeln,
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- analysieren,
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- oder Reverse Engineering zu betreiben,
soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
e) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von NK-Audit im vereinbarten Umfang.
Die Nutzung ist ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke des Kunden zulässig.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist insbesondere unzulässig:
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- Nutzung durch Dritte,
-
- Bereitstellung als Service für Dritte,
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- Weitervermietung,
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- Unterlizenzierung,
-
- Verkauf,
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- Hosting für Dritte,
-
- oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs.
Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, Konzerngesellschaften, Franchisenehmer, Regionalgesellschaften oder sonstige Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.6 Entgelt
Das Entgelt über die Nutzung der Software (Abonnement) bestimmt sich nach dem Umfang des unter 2.1 definierten Vertragsgegenstandes. Wählt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement, verpflichtet er sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu bezahlen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist der Provider berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung des ausstehenden Entgelts zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel durch Einstellung des Zugangs zur Software. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 60 Tage in Verzug, ist der Provider berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Klarstellungshalber bleiben sämtliche Ansprüche auf säumige Zahlungen des Kunden von einer solchen außerordentlichen Kündigung unberührt.
Der Provider ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen und hat dies mindestens 2 Monate im Voraus per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde hat unabhängig von Sonderabreden das Recht, seinen Vertrag zum Inkrafttreten der Preiserhöhung zu kündigen, sollte diese mehr als 5 % betragen. Die Kündigung hat vor der tatsächlichen Preiserhöhung zu erfolgen.
2.7 Gewährleistung
Röckl Consulting gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Software.
NK-Audit unterstützt fachliche Prozesse, ersetzt jedoch keine:
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- rechtliche,
-
- steuerliche,
-
- kaufmännische,
-
- oder fachliche Prüfung.
Analyseergebnisse, Hinweise, Empfehlungen oder Bewertungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
Röckl Consulting gewährleistet insbesondere nicht:
-
- vollständige Fehlererkennung,
-
- bestimmte Einsparungen,
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- bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse,
-
- oder rechtliche Bewertungssicherheit.
2.8 Kündigung
Die initiale Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der initialen Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde
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- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
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- mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis 60 Tage im Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
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- bei der Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
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- die Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.
3. Datenschutz & Datensicherheit
3.1 Persönliche Daten der Nutzer
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit erforderlich, schließen sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
3.2 Geheimhaltung
Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Eine namentliche Referenznennung oder Nutzung von Logos für Marketing- und Vertriebszwecke erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
3.3 Datensicherheit und Datenbereitstellung
Der Provider trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Nutzung von NK-Audit verarbeiteten Daten, soweit Röckl Consulting hierfür nach dem jeweils vereinbarten Bereitstellungsmodell verantwortlich ist.
Bei Customer-hosted Bereitstellungen ist der Kunde für Betrieb, Absicherung, Datensicherung, Monitoring, Wiederherstellung und Zugriffsschutz der von ihm verantworteten Infrastruktur zuständig, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Bei SaaS-Bereitstellungen gelten die von Röckl Consulting vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie etwaige ergänzende Datenschutz-, Sicherheits- oder Betriebsdokumentationen.
Einzelheiten zu Datensicherheit, Datensicherung, Datenexport, Datenlöschung, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie etwaigen gesetzlichen Datenbereitstellungs- oder Portabilitätspflichten können in einem gesonderten Datenschutz-, Sicherheits- oder Datenverarbeitungsanhang geregelt werden.
3.4 Subunternehmer
Der Provider ist berechtigt, zur Bereitstellung, Wartung, Weiterentwicklung und Unterstützung von NK-Audit verbundene Unternehmen, Subunternehmer sowie technische Dienstleister einzusetzen.
Dies kann insbesondere Dienstleister für Infrastruktur, Hosting, Netzwerk, Sicherheit, Kommunikation, Entwicklung, Monitoring, Support oder optionale Zusatzfunktionen betreffen.
Der Provider bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt deren Einsatz nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften und, soweit erforderlich, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Weitere Einzelheiten, insbesondere zu datenschutzrelevanten Unterauftragnehmern, Verarbeitungstätigkeiten und technischen Schutzmaßnahmen, können in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzanhang oder Sicherheitsanhang geregelt werden.
4. Mängel & Gewährleistung
4.1 Mängel
Der Provider erbringt die Leistung im Wesentlichen so, wie dies auf der Internetpräsenz des Providers für eine normale Nutzung unter normalen Umständen angegeben ist.
Sind die vom Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Provider innerhalb einer angemessenen Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel dem Provider unverzüglich über den üblichen Support-Kanal zu melden. Hat der Kunde keinen Support gebucht, kann er die Mängel an die Kontaktadresse im Impressum des Providers versenden. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz durch den Provider innerhalb einer angemessenen Frist durch den Kunden nicht, ist dieser berechtigt, nach seiner Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen, den Vertrag zu beenden und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
4.2 Verfügbarkeit
Etwaige Verfügbarkeitswerte stellen Zielwerte dar und keine garantierten Service Levels, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Daten werden entweder vom Provider öffentlich verfügbar gemacht oder auf Nachfrage bereitgestellt, falls die Daten nicht öffentlich verfügbar sind.
4.3 Ausschlüsse von Garantien
Der Provider übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass
-
- a) die Nutzung der Produkte Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht;
-
- b) alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte oder Funktionalität, der dem Kunden als Bestandteil des Produkts bereitgestellten Software, behoben werden, wenn diese nicht die Kernfunktionalität beeinflussen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die der Kunde von dem Provider erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Provider.
Der Provider gewährleistet nicht, dass die Software für die Nutzung an anderen Standorten außerhalb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar ist.
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 4.3 dieser AGB beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden, auf die er in jedem Fall Anspruch hat und die nicht vertraglich abdingbar sind.
5. Haftung
5.1 Unbeschränkte Haftung
Die Parteien haften unbeschränkt
-
- a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
-
- b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
-
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz;
-
- d) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie;
-
- e) bei Betrug oder arglistiger Täuschung; sowie
-
- f) im Falle von Verletzungen der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
5.2 Kardinalspflichten
In allen übrigen Fällen von Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.3 Vorhersehbarer Schaden
Die Parteien sind sich einig, dass der vorhersehbare Schaden im Sinne von Ziffer 5.2 (unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich Vertrag und Delikt) aus oder im Zusammenhang mit der vom Provider gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen oder sonst aus dem Vertrag den jeweils höheren der folgenden Beträge nicht übersteigt:
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Röckl Consulting auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt.
Die unbegrenzte Haftung gemäß Ziffer 5.1 bleibt unberührt.
5.4 Haftungsbeschränkung
Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei (unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich Vertrag und Delikt) für folgende Schäden, gleich ob bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar oder nicht:
-
- a) entgangene Einsparungen;
-
- b) entgangene Geschäftschancen;
-
- c) Beeinträchtigung von Geschäfts- oder Firmenwert;
-
- d) Mangelfolgeschäden;
-
- e) Schäden, die darauf beruhen, dass die Leistungen nicht vertragsgemäß oder nicht entsprechend der jeweils anwendbaren Dokumentation genutzt werden; oder
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- f) Schäden aufgrund eines Mangels von gemieteten Leistungen, der bereits bei Vertragsschluss im Sinne von § 536a BGB vorlag.
Die unbegrenzte Haftung gemäß Ziffer 5.1 bleibt unberührt.
5.5 Backups
Der Provider haftet nicht für eine vom Kunden veranlasste Löschung von Inhalten oder dafür, dass der Kunde Inhalte und sonstige im Rahmen der Nutzung der Leistungen gespeicherte oder übermittelte Kommunikation nicht speichert. Der Kunde ist allein verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen. Eine Haftung des Providers für Datenverlust ist auf den Ersatz des Aufwands beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten unter Verwendung elektronischer Sicherungsmedien erforderlich ist.
5.6 Gespeicherte Inhalte
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind (z. B. Mietverträge und weitere Dokumente).
5.7 Verjährung
Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis der anspruchsstellenden Partei hiervon; unabhängig von einer solchen Kenntnis verjähren sie spätestens nach drei Jahren.
5.8 Ansprüche Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
5.9 Verdacht auf Rechtswidrigkeit
Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen.
Der Provider hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen.
Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6. Mitteilungen
Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Aufrechnung
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch vom Provider unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.2 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
7.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Passau.
7.4 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
Röckl Consulting GmbH · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version 1 · Stand: Mai 2026
Ergänzend zu diesen AGB gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.