
Fristen und Verjährung bei gewerblichen Nebenkostenabrechnungen
Die bekannte Zwölfmonatsfrist gilt für Wohnraum. Im Gewerbe entscheidet der Mietvertrag, und daneben läuft die dreijährige Verjährung. Welche Fristen wirklich gelten und was das für verspätete Abrechnungen bedeutet.






