Wer prüft die Nebenkosten im Franchise-System?

Ob eine Nebenkostenabrechnung zentral oder dezentral geprüft wird, entscheidet nicht die Größe der Kette, sondern das Betreibermodell. Alles hängt an einer Frage: Wer hat den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben?

Wer prüft die Nebenkosten im Franchise-System — NK-Audit
Praxis · 8 Min. Lesezeit · August 2026

Eine Kette mit 140 Standorten bekommt jedes Jahr 140 Nebenkostenabrechnungen. Wo diese ankommen, ist damit noch nicht gesagt. In Franchise-Systemen landen sie nicht zwangsläufig in der Zentrale, sondern häufig bei ebenso vielen selbstständigen Partnern. Bevor man fragt, wie geprüft wird, muss deshalb geklärt sein, wer überhaupt prüfen darf.

Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Betreibermodelle gibt es?
  2. Wer ist Vertragspartner des Vermieters?
  3. Was passiert bei zentraler Anmietung?
  4. Was passiert bei Direktmiete durch den Partner?
  5. Welche Positionen fallen im Franchise besonders auf?
  6. Welche Rolle kann die Zentrale übernehmen?
  7. Wer prüft, wer entscheidet
  8. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob eine Nebenkostenabrechnung zentral oder dezentral geprüft wird, entscheidet nicht die Größe der Kette, sondern das Betreibermodell.
  • Die entscheidende Frage lautet: Wer hat den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben, die Zentrale oder der Partner?
  • Bei zentraler Anmietung mit Untervermietung sammelt die Zentrale den gesamten Prüfaufwand. Bei Direktmiete verteilt er sich auf viele Einzelunternehmer.
  • Im zweiten Fall prüft in der Praxis häufig niemand vollständig, weil der einzelne Partner weder Zeit noch Vergleichswerte hat.
  • Die Zentrale kann auch ohne eigene Vertragspartnerschaft unterstützen, etwa durch Vergleichswerte über alle Standorte hinweg.

Welche Betreibermodelle gibt es?

Von außen sieht ein Franchise-Standort aus wie eine Filiale: gleiches Logo, gleiche Einrichtung, gleiches Sortiment. Der Unterschied steckt im Mietvertrag, und genau der entscheidet über die Nebenkostenprüfung. Zur Einordnung hilft der Vergleich dreier Modelle, von denen nur zwei Franchise sind.

ModellMietvertrag mit dem VermieterWer bekommt die Abrechnung?
Eigenbetrieb
klassisches Filialsystem
Zentrale Zentrale, gebündelt
Franchise mit zentraler Anmietung
Zentrale mietet an und vermietet unter
Zentrale Zentrale, gebündelt
Franchise mit Direktmiete
Partner mietet selbst
Franchise-Partner jeder Partner einzeln

Für die Prüfung zählt allein die mittlere Spalte. Ob ein Standort im Eigenbetrieb läuft oder von einem Franchise-Partner geführt wird, macht keinen Unterschied, solange die Zentrale den Mietvertrag hält. Erst die Direktmiete verändert die Lage grundlegend. Und sie kommt häufiger vor, als die einheitliche Ladenfront vermuten lässt.

Wer ist Vertragspartner des Vermieters?

An dieser Frage hängt alles Weitere: der Anspruch auf die Abrechnung, das Recht auf Belegeinsicht, die Möglichkeit zu beanstanden. Nebenkosten werden gegenüber demjenigen abgerechnet, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Wer nicht Vertragspartner ist, bekommt keine Abrechnung, hat keinen Anspruch auf Belegeinsicht und kann auch nicht beanstanden.

Im gewerblichen Mietrecht gilt Vertragsfreiheit. Was umgelegt werden darf, richtet sich nach dem, was im Vertrag vereinbart wurde. Die Betriebskostenverordnung greift nur, wenn der Vertrag ausdrücklich auf sie verweist. Das gilt für jedes Filialnetz. Im Franchise ist es aber besonders ausgeprägt, weil verschiedene Partner zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Vermietern verhandelt haben. Es gibt also keinen einheitlichen Standard über alle Standorte, sondern so viele Regelungen, wie Verträge geschlossen wurden.

Das Recht auf Einsicht in die Originalbelege steht ebenfalls nur dem Mieter zu. Verweigert der Vermieter die Einsicht, kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung bestehen.

Quelle: § 259 BGB (Rechenschaftspflicht und Belegeinsicht), § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht).

Was passiert bei zentraler Anmietung?

Mietet die Zentrale an und vermietet an ihre Partner unter, entsteht eine doppelte Struktur. Nach außen ist die Zentrale Mieterin und bekommt die Abrechnung des Vermieters. Nach innen ist sie selbst Vermieterin und rechnet gegenüber ihren Partnern ab.

Für die Prüfung ist das die günstigste Ausgangslage. Alle Abrechnungen laufen an einer Stelle zusammen, alle Verträge liegen im selben Haus, und Abweichungen zwischen Standorten fallen auf, weil jemand sie nebeneinanderlegen kann.

Zugleich entsteht eine Verantwortung, die leicht unterschätzt wird. Was die Zentrale nicht beanstandet, gibt sie an ihre Partner weiter. Ein nicht vereinbarter Posten wandert damit unbemerkt in die Abrechnung eines Selbstständigen, der ihn seinerseits kaum prüfen kann. Er kennt weder den Hauptmietvertrag noch die Abrechnungen der anderen Standorte.

Wer zentral anmietet und untervermietet, prüft nicht nur für sich. Er prüft für alle, die von ihm eine Abrechnung bekommen.

Was passiert bei Direktmiete durch den Partner?

Schließt der Franchise-Partner den Mietvertrag selbst, ist er allein zuständig. Die Zentrale hat keinen Anspruch auf die Abrechnung und in der Regel auch keinen Einblick.

In der Praxis führt das zu einer typischen Lücke. Der einzelne Partner betreibt einen Standort. Er bekommt eine Abrechnung im Jahr, hat keine Vergleichswerte, kennt die üblichen Fehlerquellen nicht und steht im Tagesgeschäft. Eine gründliche Prüfung bedeutet für ihn, den Mietvertrag herauszusuchen, jede Position gegen die Umlagevereinbarung zu halten und Rückfragen zu formulieren. Für einen einzelnen Standort ist der Aufwand im Verhältnis zum möglichen Ergebnis hoch.

Das Ergebnis ist in vielen Franchise-Systemen dasselbe: Die Abrechnung wird bezahlt. Nicht weil sie geprüft wurde, sondern weil die Prüfung mehr Aufwand bedeutet als der Betrag, um den es gehen könnte.

Welche Positionen fallen im Franchise besonders auf?

Franchise-Standorte liegen überdurchschnittlich oft in Einkaufszentren, Fachmarktzentren und Innenstadtlagen. Genau dort tauchen Positionen auf, die im gewerblichen Mietrecht regelmäßig strittig sind.

Center-Management und Werbekosten

In Einkaufszentren wird häufig eine Position für das Center-Management umgelegt, teils zusätzlich zu Verwaltungskosten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Klausel intransparent sein kann, weil ein Mieter nicht erkennen kann, welche Kosten damit erfasst sein sollen.

Quelle: BGH, Urteil v. 26.09.2012 – XII ZR 112/10; BGH, Versäumnisurteil v. 10.09.2014 – XII ZR 56/11.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten dürfen im Gewerbe formularmäßig umgelegt werden, auch ohne Bezifferung oder Obergrenze. Voraussetzung bleibt, dass sie im Mietvertrag vereinbart sind. Bei Direktmiete durch verschiedene Partner kann derselbe Vermieter in einem Vertrag eine Umlage vereinbart haben und im nächsten nicht.

Quelle: BGH, Urteil v. 09.12.2009 – XII ZR 109/08.

Verteilerschlüssel bei gemischt genutzten Objekten

In einem Zentrum mit Handel, Gastronomie und Dienstleistung sind die Verbräuche sehr unterschiedlich. Wird alles nach Fläche verteilt, zahlt ein Standort mit geringem Wasserverbrauch anteilig für einen mit hohem. Ob das zulässig ist, hängt vom Vertrag ab. Auffällig ist es in jedem Fall.

Abrechnungsfristen

Anders als im Wohnraum gilt im Gewerbe keine gesetzliche Zwölfmonatsfrist. Der Vermieter muss in angemessener Frist abrechnen, und der Einwendungsausschluss greift nicht automatisch.

Quelle: BGH, Urteil v. 27.01.2010 – XII ZR 22/07, bestätigt durch BGH, Urteil v. 17.11.2010 – XII ZR 124/09.

Welche Rolle kann die Zentrale übernehmen?

Auch ohne eigene Vertragspartnerschaft kann eine Franchise-Zentrale ihren Partnern spürbar helfen. Nicht, indem sie prüft, sondern indem sie Wissen bündelt, das der einzelne Standort nicht hat.

  1. Vergleichswerte bereitstellen. Was kostet die Reinigung pro Quadratmeter an vergleichbaren Standorten? Wer 140 Standorte kennt, kann diese Frage beantworten. Ein einzelner Partner nicht.
  2. Prüfleitfaden zur Verfügung stellen. Welche Positionen lohnen den ersten Blick, welche Fragen sollte man dem Vermieter stellen, welche Fristen laufen.
  3. Musterklauseln für Neuverträge. Bei neuen Standorten lässt sich vorab regeln, was später strittig würde.
  4. Auffälligkeiten weitergeben. Wenn in einem Zentrum eine Position beanstandet wurde, betrifft das vermutlich alle Partner in derselben Immobilie.

Auffälligkeiten weiterzugeben ist dabei der wirksamste Hebel. Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind selten Einzelfälle. Sie folgen dem Objekt, nicht dem Mieter.

Wer prüft, wer entscheidet

Software kann die Vorarbeit übernehmen, die in beiden Modellen den größten Teil der Zeit kostet. Sie liest Abrechnung und Mietvertrag aus, ordnet jede Position der passenden Vertragsklausel zu, vergleicht mit dem Vorjahr und markiert, was auffällt. Bei vielen Standorten macht sie zusätzlich sichtbar, wo ein Objekt aus der Reihe fällt.

Die fachliche Bewertung bleibt bei Ihnen. Ob eine Klausel trägt, ob eine Position beanstandet wird, ob ein Gespräch mit dem Vermieter sinnvoller ist als ein Schreiben: Das entscheidet Ihr Team, im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung. Die Software plausibilisiert und bereitet auf. Sie entscheidet nicht.

Gerade im Franchise ist diese Trennung wichtig. Wer für Partner mitprüft, muss begründen können, warum eine Position akzeptiert oder beanstandet wurde. Ein nachvollziehbarer Prüfpfad ist dort keine Formalie, sondern die Grundlage des Vertrauensverhältnisses.

Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Bewertung im Einzelfall sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Häufige Fragen

Wer bekommt im Franchise-System die Nebenkostenabrechnung?

Immer derjenige, der den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat. Mietet die Zentrale an und vermietet an ihre Partner unter, erhält sie die Abrechnung und rechnet ihrerseits gegenüber den Partnern ab. Mietet der Partner direkt, geht die Abrechnung an ihn.

Kann die Franchise-Zentrale die Abrechnung eines Partners prüfen?

Nur wenn sie selbst Vertragspartnerin ist oder der Partner sie ausdrücklich beauftragt und ihr die Unterlagen zur Verfügung stellt. Ohne eine dieser Grundlagen hat die Zentrale weder Anspruch auf die Abrechnung noch auf Belegeinsicht.

Gilt im Franchise die Zwölfmonatsfrist für die Abrechnung?

Nein. Die Frist des § 556 Abs. 3 BGB gilt für Wohnraum. Im Gewerbe muss der Vermieter in angemessener Frist abrechnen, und der Einwendungsausschluss greift nicht automatisch. Maßgeblich ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Warum werden Abrechnungen bei Direktmiete seltener geprüft?

Weil der einzelne Partner nur einen Standort betreibt. Ihm fehlen Vergleichswerte, er kennt die typischen Fehlerquellen nicht und steht im Tagesgeschäft. Der Aufwand für eine gründliche Prüfung steht für ihn in einem ungünstigen Verhältnis zum möglichen Ergebnis.

Was kann eine Zentrale tun, wenn sie nicht Vertragspartnerin ist?

Sie kann Vergleichswerte über alle Standorte bereitstellen, einen Prüfleitfaden herausgeben, Musterklauseln für neue Mietverträge empfehlen und Auffälligkeiten weitergeben. Fehler in Abrechnungen folgen meist dem Objekt und betreffen daher oft alle Mieter in derselben Immobilie.

Annika Reicheneder und Tobias Röckl

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